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Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Theoretisch ja. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für Sie als Eigentümer nicht aus. Im Gegenteil: Es gefährdet sogar den Vermarktungserfolg Ihrer Immobilie.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement. Die Absicherung für den beauftragten Makler: Sie sichern zu, dass keine weiteren Makler hinzugeschaltet werden.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Ein seriöser Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilie auch gerecht wird. Ein falscher Preis - egal ob "Mondpreis" oder "Schnäppchen" - führt meistens zu Verlusten für Sie als Eigentümer. Zudem ist der Verkauf einer Immobilie mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Oftmals fehlen Verkäufern Zeit und Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen, weshalb unserer Erfahrung nach die erlösten Kaufpreise von Privatanbietern auch meist nicht dem Optimum entsprechen.

Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?

Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.

Wie finde ich den richtigen Makler?

Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch "schwarze Schafe" unter den Maklern. 
Unserer Ansicht nach sind folgende Aspekte für Sie nur von Vorteil: Maximales Engagement, Ehrlichkeit & Fairness sowie ein innovatives, maßgeschneidertes Vermarktungskonzept.

Was ist meine Immobilie wert?

Das hängt von vielen Faktoren (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.) ab. Statistiken sind ein guter Anhaltspunkt, jedoch nicht für jedes Objekt automatisch anwendbar. Grundsätzlich gilt: Jede Immobilie hat ihre eigene Geschichte. Deshalb ist auch der Wert jeder Immobilie individuell festzustellen. Gerne erstellen wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich eine Marktpreiseinschätzung für Ihr Objekt.

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Bei Wohnungen erhalten Sie den Energieausweis über die Hausverwaltung der Wohnanlage. Bei Häusern steht Ihnen in der Regel der Kaminkehrer beratend zur Seite.
Sofern Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, kümmern wir uns um die Beschaffung des Energieausweises.

Was ist das Bestellerprinzip bei Vermietungen?

Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt ("bestellt") hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für die gewerbliche Vermietung.

Noch weitere Fragen?

Gern beantworten wir alle Ihre Fragen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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