NOTARTERMIN - ALLES WAS ES ZU WISSEN GILT
WIE LÄUFT EIN NOTARTERMIN AB?
Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an. Damit rückt der erfolgreiche Verkauf Ihrer Immobilie immer näher. Das Treffen beider Vertragsparteien - Verkäufer und Käufer - beim Notar ist wichtig. Um einen Haus- und Wohnungsverkauf rechtskräftig abzuschließen, braucht es eine notarielle Urkunde. Einen solchen Notarvertrag erhält man vom Notar. Dafür wird ein Termin vereinbart, zu dem alle Parteien - Verkäufer und Käufer - eingeladen werden. Hier wird der Kaufvertrag unterzeichnet und besiegelt. Damit gehört der Termin beim Notar zu den abschließenden und relevantesten Schritten während eines Verkaufsprozesses.
Der Termin beginnt damit, dass der Notar den gesamten Kaufvertrag in seiner letzten und aktuellen Form vorliest. Damit sollen beide Vertragsparteien noch einmal die Chance erhalten, aufkommende Fragen zu den Inhalten des Vertrags zu stellen und Unklarheiten zu äußern. Da der Notar als neutraler Vermittler zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer fungiert, berät er während des Treffens beide Vertragsparteien objektiv.

Er erklärt Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und beseitigt mögliche Unstimmigkeiten. Außerdem kann der Notar auf Wunsch auch noch Änderungen an den Inhalten vornehmen, falls es juristisch zulässig ist. Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Schluss des Treffens zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag.
WIE LANGE DAUERT EIN NOTARTERMIN?
Die Länge des Treffens beim Notar kann sehr variieren. Das hängt besonders davon ab, wie viele Fragen gestellt und Änderungswünsche geäußert werden. Muss der Notar viele juristische Sachen erklären, Unstimmigkeiten erläutern und Korrekturen oder Änderungen eintragen, dann kostet das Zeit. In der Regel dauert ein Notartermin ca. 60 Minuten.
WELCHE UNTERLAGEN/DOKUMENTE BENÖTIGEN SIE BEIM NOTARTERMIN?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Steuer-ID
WAS PASSIERT NACH DEM NOTARTERMIN?
Nach dem Termin hat der Notar einiges zu tun. Unter anderem informiert er das zuständige Finanzamt, dass Ihre Immobilie rechtskräftig verkauft wurde. So kann das Amt einen Grunderwerbsteuerbescheid aufsetzen und diesen an den Käufer schicken. Parallel kümmert sich darum, dass die neuen Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt werden (Auflassungsvormerkung), die Hausverwaltung ihre Zustimmung abgibt (falls notwendig) und eine möglicherweise vorhandene Grundschuld zur Löschung kommt. Die Aufgabe des Notars besteht also darin, das Grundbuch für den Käufer lastenfrei zu machen und dafür zu sorgen, den Eigentumswechsel reibungslos zu vollziehen.
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In der Bahnhofstraße 3a angekommen, liegt unser Büro im Erdgeschoss (Eingang auf der Vorderseite) sowie im 2. Obergeschoss (Eingang auf der Rückseite).
Kostenlose Parkmöglichkeiten finden Sie vor unserem Bürogebäude.
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